Der Ärztliche Dienst der BAVW ist zuständig für alle jungen Menschen, die zu einer beruflichen Reha-Maßnahme nach § 117 Abs.1 S.1 Nr.1a Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III in unser Haus kommen. Er überprüft, ob sich ihr Maßnahmeziel (Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung) aus gesundheitlicher Sicht verwirklichen lässt – unabhängig davon, was andere Stellen vorher zur Eignung gesagt haben. Dabei wird auf der einen Seite die ganze Krankheitsgeschichte in die Beurteilung mit einbezogen, auf der anderen Seite die Überlegung, ob sich die medizinische Behandlung im Verlauf der Maßnahme noch verbessern lässt. Alle Erkrankungen, die die Eignung beeinflussen können (z. B. ADHS, Epilepsie, Adipositas oder auch Suchterkrankungen) werden bei dieser Beurteilung mit einbezogen. Hierfür werden – natürlich nur mit dem Einverständnis der jungen Leute selbst oder dessen Erziehungsberechtigten – Stellungnahmen von Ärzten anderer Fachrichtungen eingeholt oder es wird mit ihnen Kontakt aufgenommen. Hierdurch entsteht ein Gesamtbild zur individuellen Berufseignung, bei dem die Auswirkungen verschiedener Erkrankungen untereinander berücksichtigt werden. Wir überprüfen bei all unseren Teilnehmenden, ob die Behandlung ihrer Erkrankung wirklich so gut behandelt wird, wie es möglich ist. Wenn wir feststellen, dass es noch Aussichten auf eine Verbesserung gibt, bieten wir den Teilnehmenden an, die dafür nötigen Behandlungsschritte während der Maßnahme vorzunehmen. So soll den jungen Menschen, die zu uns kommen, dabei geholfen werden, dass ihre individuellen Beeinträchtigungen und Erkrankungen keine großen Hindernisse auf Ihrem Weg zum Berufsabschluss und ins Arbeitsleben darstellen.
Berufliches Ausbildungs- und Vorbereitungs- Werk gGmbH Dessau
Junkersstraße 7
06847 Dessau
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