Unsere Unternehmensphilosophie

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch, der junge Mensch mit Behinderung.

Unsere pädagogische Arbeit ist darauf ausgerichtet, dass er ein selbstbestimmtes, selbstorganisiertes Leben gestaltet, sich mit einem fundierten Wertebild in das gesellschaftliche Leben integriert. Die Potenziale dieser jungen Menschen sind Ausgangspunkt unseres Förderprozesses. Ihre Bedürfnisse, Neigungen und Fähigkeiten stehen dabei im Fokus. Sie sind Mitwirkende im Rehabilitationsprozess. Wir pflegen eine Förderkultur, die von Wertschätzung und der Entwicklung und Ausprägung von Werten gekennzeichnet ist.  Als eine Einrichtung der wohnortnahen beruflichen Rehabilitation schließen wir mit unserer Expertise die Lücke zwischen stationären Angeboten und den allgemeinen Arbeitsmarktdienstleistungen.

  • Wir tragen zur Erhöhung der Wahlmöglichkeiten für die betreffende Zielgruppe bei.
  • Wir bieten besondere behinderungsspezifische Leistungen im sozialen Umfeld an.
  • Wir nutzen als Rehabilitationseinrichtung die vielfältigen wohnortnahen Ressourcen und Kompetenzen.
  • Wir arbeiten nach dem Grundsatz:

"So normal wie möglich, so speziell wie erforderlich."


Der Auftrag des Beruflichen Ausbildungs- und Vorbereitungswerkes - Was macht das BAVW?

Spezialist in der beruflichen Förderung

Das BAVW versteht sich als Spezialist in der beruflichen Förderung von behinderten oder von Behinderung bedrohter junger Menschen, die an anderen Lernorten der Region leider nicht erfolgreich integriert werden können. Diese jungen Menschen benötigen wegen Art und Schwere der Behinderungen, erkennbar an den nicht nur vorübergehenden Abweichungen in Leistung und Verhalten gegenüber der Altersnorm, besondere Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung. Die Teilnehmer können dazu bei uns berufsvorbereitende Maßnahmen und/oder eine Berufsausbildung durchlaufen.

Der überwiegende Teil der bei uns geförderten jungen Menschen hat Lernbehinderungen. Aber auch Jugendliche und junge Erwachsene mit psychisch/seelischen Behinderungen, somatischen Erkrankungen, Körper-, Sinnes- und Mehrfachbehinderungen. Unsere Teilnehmenden entsprechen damit den Ausführungen des § 19 im SGB III und erhalten im BAVW besondere (statt allgemeine) Leistungen entsprechend dem § 117 ff des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III).

Das BAVW ist eine Einrichtung der Wohnortnahen Beruflichen Rehabilitation – Was bedeutet das?

Wohnortnahe Berufliche Rehabilitationseinrichtung

Eine Wohnortnahe Berufliche Rehabilitationseinrichtung wie das BAVW versteht sich als lokale und regionale Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen, die mit der dauerhaften Integration behinderter junger Menschen verbunden sind. Wohnortnah bedeutet, dass

  • die Rehabilitation junger behinderter Menschen in die Region eingebettet ist, in der die Teilnehmenden in der Regel auch wohnen. Im Rahmen der Maßnahmen verbleiben sie in ihrem sozialen Umfeld. Durch entsprechende Begleitung erhalten sie Unterstützung in der Nutzung oder auch Umgestaltung ihrer persönlichen Lebenswelt;
  • die Entwicklungen des regionalen Arbeitsmarktes beobachtet und diese in die Konzeption und Realisierung der Maßnahmen integriert werden. Auf diese Weise können maßgeschneiderte Angebote hinsichtlich Struktur (Verbundformen, flexible Praktika etc.) und Inhalt der Maßnahme (Vermittlung von Zusatzqualifikationen und regional bedeutsamen Ausbildungsschwerpunkten) entwickelt werden. Schließlich können durch direkte Kontakte zu Betrieben Anforderungen des Arbeitsplatzes und Leistungsprofil der Teilnehmenden aufeinander abgestimmt werden;
  • im Rahmen regionaler Netzwerke mit den Partnern der Region konkrete Lösungen für die Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden.

Die Teamarbeit im Zentrum der Unternehmenstätigkeit – Wer arbeitet im BAVW?

Die Betreuung der Jugendlichen in unseren unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt in interdisziplinären Teams, in denen jedes Teammitglied spezielle Unterstützungsangebote bereithält. Die Notwendigkeit dafür ergibt sich daraus, dass die Lebensphase „Jugend“ grundsätzlich krisenbehaftet ist, wobei die Krisen jeweils einen individuellen Verlauf nehmen. Es arbeiten grundsätzlich eine Ausbilderin oder ein Ausbilder, eine Lehrkraft und eine Sozialpädagogin bzw. ein Sozialpädagoge gemeinsam daran, die jungen Menschen mit Behinderungen auf das Berufsleben vorzubereiten und in die Gesellschaft zu integrieren.

Aus der Sicht der Ausbilderin bzw. des Ausbilders stehen die Vermittlung beruflicher Handlungskompetenzen und Schlüsselqualifikationen entsprechend der jeweiligen Ausbildungsrahmenpläne im Vordergrund. Aus der Sicht der Lehrkraft werden die Auszubildenden darin unterstützt, ihre Lernleistungen zu steigern, um abstrakte Inhalte und Zusammenhänge entsprechend ihrer speziellen kognitiven Voraussetzungen zu erschließen und dauerhaft in ihr Wissens- und Handlungspotenzial einzubringen. Die Förderaktivitäten der Sozialpädagogin oder des Sozialpädagogen zielen besonders auf eine Persönlichkeitsentwicklung. Der Handlungsansatz liegt in der Bearbeitung von Defiziten bzw. der Begleitung und Förderung von Entwicklungsprozessen, um Potenziale für die Ausbildung freizulegen und vielfältige soziale Integrationschancen zu eröffnen.

Außerdem sind besondere Fachdienste kontinuierlich in den Förderprozess involviert. Sie wirken entwicklungsfördernd und unterstützen den Rehabilitationsprozess durch spezifische Angebote – für die Teilnehmenden und die Teammitglieder. In besonderen Phasen der berufsbildenden Maßnahmen wie Maßnahmeeintritt, Übergänge in Praktika, Prüfungen und Übergang in Beschäftigung – aber auch in besonderen Lebenssituationen der Teilnehmenden wie Berufswahl, Verlust von Bezugspersonen, Wohnortwechsel oder gesundheitliche Veränderungen usw. ist der psychologische Dienst von übergeordneter Bedeutung. Dessen Ziel ist es, die Ressourcen und Bedürfnisse der jungen Menschen mit Behinderung adäquat einzuschätzen und zu aktivieren. Damit einher geht auf Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Einrichtung und darüber hinaus die Verhinderung von Über- oder Unterforderung. Am Ende des Förderprozesses wird außerdem der Integrationsdienst immer wichtiger. Eine Integrationspädagogin, die durch ihre externe Vernetzung zu Arbeitgebern, Agenturen für Arbeit, zuständigen Stellen, Integrationsfachdienst und Integrationsämtern ständig neue Daten erhebt und über neue Kenntnisse verfügt, stellt sicher, dass die Teilnehmenden möglichst ohne Unterbrechung in den ersten Arbeitsmarkt einmünden.

Kontakt

Berufliches Ausbildungs- und Vorbereitungs- Werk gGmbH Dessau
Junkersstraße 7
06847 Dessau

0340 540 59-0

0340 540 59-24

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